Bava Kamma 157

Kapitel 157

א גנב והקדיש גנב והקיף גנב והחליף גנב ונתן במתנה גנב ופרע חובו גנב ופרע בהקיפו גנב ושלח סבלונות בבית חמיו משלם תשלומי ארבעה וחמשה
1 gestohlen hat und dem Heiligtume weiht, gestohlen hat und es auf Borg verkauft, gestohlen hat und es eintauscht, gestohlen hat und es verschenkt, gestohlen hat und damit eine Geldschuld bezahlt, gestohlen hat und damit eine Warenschuld bezahlt, gestohlen hat und es seinen Schwiegereltern als Geschenk übersendet, so muß er das Vier- oder Fünffache zahlen. –
ב מאי קמ"ל אשמעינן רישא גנב ונתן לאחר וטבח דיש שליח לדבר עבירה אע"ג דבכל התורה כולה אין שליח לדבר עבירה הכא יש שליח לדבר עבירה
2 Was lehrt er uns da damit!? – Im Anfangsatze: wenn er es gestohlen hat und einem anderen gegeben, und dieser es schlachtet, lehrt er uns, daß es einen Vertreter für eine verbotene Handlung gebe; obgleich es in der ganzen Tora gilt, daß es keinen Vertreter für eine verbotene Handlung gebe, gibt es hierbei wohl einen Vertreter für die verbotene Handlung,
ג מאי טעמא וטבחו ומכרו מה מכירה דלא אפשר דלאו על ידי אחר אף טביחה ע"י אחר מחייב
3 denn es heißt: <i>and es schlachtet oder verkauft,</i> wie der Verkauf ohne Beteiligung eines anderen nicht möglich ist, ebenso ist er wegen des Schlachtens mit Beteiligung eines anderen schuldig.
ד ואשמעינן סיפא גנב והקדיש מה לי מכרו להדיוט מה לי מכרו לשמים:
4 Im Schlußsatze lehrt er uns den Fall, wenn er gestohlen hat und es dem Heiligtume weiht, daß es nämlich einerlei sei, ob er es einem Gemeinen oder dem Himmel verkauft.
ה <big><strong>מתני׳</strong></big> גנב ברשות הבעלים וטבח ומכר חוץ מרשותם או שגנב חוץ מרשותם וטבח ומכר ברשותם או שגנב וטבח ומכר חוץ מרשותם משלם תשלומי ארבעה וחמשה אבל גנב וטבח ומכר ברשותם פטור
5 <b>W</b><small>ENN ER ES IM</small> G<small>EBIETE DES</small> E<small>IGENTÜMERS GESTOHLEN HAT UND AUSSERHALB SEINES</small> G<small>EBIETES SCHLACHTET ODER VERKAUFT, ODER AUSSERHALB SEINES</small> G<small>EBIETES GESTOHLEN HAT UND INNERHALB SEINES</small> G<small>EBIETES SCHLACHTET ODER VERKAUFT, ODER AUSSERHALB SEINES</small> G<small>EBIETES GESTOHLEN HAT UND ES DA SCHLACHTET ODER VERKAUFT, SO MUSS ER DAS</small> V<small>IER- ODER</small> F<small>ÜNFFACHE ZAHLEN; WENN ER ES ABER INNERHALB SEINES</small> G<small>EBIETES GESTOHLEN HAT UND DA SCHLACHTET ODER VERKAUFT, SO IST ER FREI</small>
ו היה מושכו ויוצא ומת ברשות הבעלים פטור הגביהו או הוציאו מרשות בעלים ומת חייב
6 . I<small>ST ES BEIM</small> H<small>ERANZIEHEN IM</small> G<small>EBIETE DES</small> E<small>IGENTÜMERS VERENDET, SO IST ER FREI; WENN ER ES ABER HOCHGEHOBEN HAT, ODER WENN ES NACHDEM ER ES AUS DEM</small> G<small>EBIETE DES</small> E<small>IGENTÜMERS HERAUSGEZOGEN HAT VERENDET, SO IST ER SCHULDIG</small>.
ז נתנו לבכורות בנו או לבעל חוב לשומר חנם לשואל לנושא שכר ולשוכר והיה מושכו ומת ברשות הבעלים פטור הגביהו או שהוציאו מרשות הבעלים ומת חייב:
7 G<small>AB ER ES ZUR</small> A<small>USLÖSUNG SEINES ERSTGEBORENEN</small> S<small>OHNES, EINEM</small> G<small>LÄUBIGER, EINEM UNENTGELTLECHEN HÜTER, EINEM</small> E<small>NTLEIHER, EINEM</small> L<small>OHNHÜTER, ODER EINEM</small> M<small>IETER, UND IST ES, ALS DIESER ES AN SICH ZIEHEN WOLLTE, IM</small> G<small>EBIETE DES</small> E<small>IGENTÜMERS VERENDET, SO IST ER FREI; WENN ER ES ABER HOCHGEHOBEN HAT, ODER WENN ES NACHDEM ER ES AUS DEM</small> G<small>EBIETE DES</small> E<small>IGENTÜMERS HERAUSGEZOGEN HAT VERENDET, SO IST</small> [<small>DER</small> D<small>IEB</small>] <small>SCHULDIG.</small>
ח <big><strong>גמ׳</strong></big> בעי אמימר תיקנו משיכה בשומרים או לא
8 GEMARA. Amemar fragte: Haben sie das Ansichziehen auch bei den Hütern angeordnet oder nicht?
ט אמר רב יימר ת"ש נתנו לבכורות בנו או לבעל חובו לשומר חנם ולשואל לנושא שכר ולשוכר היה מושכו ויוצא ומת ברשות הבעלים פטור מאי לאו שומר וש"מ תיקנו משיכה בשומרין
9 R. Jemar erwiderte: Komm und höre: Gab er es zur Auslösung seines erstgeborenen Sohnes, einem Gläubiger, einem unentgeltlichen Hüter, einem Entleiher, einem Lohnhüter oder einem Mieter, und ist es, als diese es an sich ziehen wollten, im Gebiete des Eigentümers verendet, so ist er frei. Doch wohl der Hüter, somit ist hieraus zu entnehmen, daß sie auch bei den Hütern das Ansichziehen angeordnet haben.
י אמר ליה לא גנב
10 Jener entgegnete: Nein, der Dieb. –
יא הא תנא ליה רישא תנא גנב שגנב מבית הבעלים ותנא גנב שגנב מבית שומר
11 Dies lehrt er ja schon im Anfangsatze? – Er lehrt von einem Diebe, der es aus dem Hause des Eigentümers stiehlt, und von einem Diebe, der es aus dem Hause des Hüters stiehlt.
יב אמר ליה רב אשי לא תדחייה מה לי גנב שגנב מבית שומר מה לי גנב שגנב מבית בעלים
12 R. Aši sprach zu ihm: Weise ihn nicht ab; es ist ja einerlei, ob der Dieb es aus dem Hause des Hüters oder der Dieb es aus dem Hause des Eigentümers stiehlt.
יג אלא לאו שומר וש"מ תיקנו משיכה בשומרין ש"מ איתמר נמי אמר ר' אלעזר כדרך שתיקנו משיכה בלקוחות כך תיקנו משיכה בשומרין
13 Vielmehr wird hier vom Hüter gesprochen, und man entnehme hieraus, daß sie bei den Hütern das Ansichziehen angeordnet haben. Schließe hieraus. Es wurde auch gelehrt: R. Elea͑zar sagte: Wie sie das Ansichziehen bei Käufern angeordnet haben, so haben sie das Ansichziehen auch bei den Hütern angeordnet.
יד תניא נמי הכי כדרך שתיקנו משיכה בלקוחות כך תיקנו משיכה בשומרין וכשם שהקרקע נקנית בכסף בשטר ובחזקה כך שכירות נקנית בכסף בשטר ובחזקה
14 Desgleichen wird auch gelehrt: Wie sie das Ansichziehen bei Käufern angeordnet haben, so haben sie das Ansichziehen auch bei den Hütern angeordnet, und wie Grundstücke durch Geld, Urkunde und Besitznahme angeeignet werden, ebenso werden sie auch beim Mieten durch Geld, Urkunde und Besitznahme angeeignet. –
טו שכירות דמאי אילימא
15 Bei welchem Mieten,